Paartherapie, Eheberatung, Beziehungsberatung, Coaching, Mediation und Konfliktberatung können weder mit den gesetzlichen noch mit den privaten Krankenkassen abgerechnet werden, da sie keine Krankenbehandlung darstellen. In diesem Fall sind Sie immer Selbstzahler.
Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem HeilprG werden eher selten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie in meiner Praxis sind unterschiedliche Abrechnungsformen möglich:
Abrechnung als Selbstzahler
Der Vorteil als Privatzahler bei einer Psychotherapie ist, dass Sie umgehend Hilfe erhalten, keine langen Wartezeiten haben und kein Datenvermerk hinsichtlich einer psychischen Erkrankung bei Ihrer Krankenkasse oder sonstigen relevanten Stellen erfolgen. Außerdem ist der Beginn einer Psychotherapie nicht durch eine zeitaufwendige Beantragung einer Kostenerstattung bei der gesetzlichen Krankenkasse erschwert.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen
Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker-Gesetz je nach Vertragsgestaltung entweder ganz oder anteilig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung oder Kasse, welche Kosten übernommen werden. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung einreichen können.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben keine Übernahmepflicht der Kosten für Psychotherapien, die nach dem Heilpraktikergesetz durchgeführt werden, oder sie berücksichtigen diese in oft eher geringem Umfang.
Honorare
Psychotherapie / Psychologische Beratung | 50 Minuten | 80€ |
75 Minuten | 110€ |
Coaching | 50 Minuten | 80€ |
75 Minuten | 110€ |
Paartherapie / Paarberatung / Eheberatung | 60 Minuten | 120€ |
90 Minuten | 170€ |
Mediation | 60 Minuten | ab 120€* |
90 Minuten | ab 170€* | |
Konfliktberatung (Einzelberatung) | 50 Minuten | 80€ |
75 Minuten | 110€ |
*Preis gilt für zwei Personen. Bei mehr als zwei Personen wird der Preis individuell kalkuliert.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, sind in der Regel als »Außergewöhnliche Belastungen« (§ 33 EStG) begrenzt steuerlich absetzbar. Das gilt für Psychotherapie und in den meisten Fällen auch für Paartherapie. Coaching-Kosten sind als Weiterbildungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar, wenn die Coaching-Sitzungen beruflich begründet sind. Nähere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit meiner Angebote erhalten Sie von Ihrem Steuerberater.
Meine Angebote an Sie
Psychotherapie
Gründe für das Aufsuchen einer psychologischen Beratung oder Psychotherapie sind in der Regel psychische Beschwerden unterschiedlichster Art. Psychotherapie dient der Wiederherstellung von seelischer Gesundheit...
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Coaching
Unter Coaching versteht man eine kompetenzfördernde Unterstützung und Begleitung bei Entwicklungs- und Veränderungsprozessen im beruflichen, persönlichen oder gesundheitlichen Bereich...
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Paartherapie
Während meiner Tätigkeit als Diplom-Psychologin im klinischen Bereich habe ich immer wieder festgestellt, dass sich die meisten Probleme, die Menschen zu mir führen, auf Beziehungskonflikte unterschiedlichster Art zurückführen lassen...
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Mediation
Der Anlass, an einer Mediation als Paar oder Familie teilzunehmen, kann sehr unterschiedlich sein. Häufig sind es Trennungen, Scheidungen oder verhärtete Konflikte in der Familie, die die Inanspruchnahme einer Mediation sinnvoll erscheinen lassen...
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